Allgemeine GeschÀftsbedingungen der SBM Consulting
Allgemeine GeschÀftsbedingungen der SBM Consulting
SBM Consulting KG
Am Feuerberg 3
55234 Flomborn
Handelsregister: HRB
Registergericht: Amtsgericht
(nachfolgend auch: âSBM Consultingâ)
Stand: 01.11.2025
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§ 1 Anwendungsbereich
1. Geltung: Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von SBM Consulting erfolgen ausschlieĂlich auf Grundlage dieser Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen (AGB). Sie sind Bestandteil aller VertrĂ€ge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB bzw. Kaufleuten nach HGB und gelten auch fĂŒr kĂŒnftige Leistungen, ohne dass erneut hierauf hingewiesen wird.
2. Fremde AGB: Entgegenstehende oder abweichende GeschĂ€ftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, SBM Consulting stimmt ihrer Geltung ausdrĂŒcklich zu. Bezugnahmen auf Schreiben des Kunden, die dessen Bedingungen enthalten, stellen keine Zustimmung dar.
3. B2B-BeschrĂ€nkung: SBM Consulting schlieĂt VertrĂ€ge ausschlieĂlich mit Unternehmern. VertrĂ€ge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.
4. Rangfolge: Individuelle Vereinbarungen im Angebot/Auftrag gehen diesen AGB vor. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, gelten diese AGB.
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§ 2 Leistungen und Mitwirkung
1. Leistungsbereiche: SBM Consulting erbringt Leistungen in den Bereichen Webseiten/Online-Auftritte, Funnel/Landingpages, Kreativleistungen sowie Kampagnenbetreuung im Online-Marketing (z. B. Social Media und Suchmaschinen).
2. Vertragsart:
a) Konzipierung (Dienstvertrag): Leistungen ohne herbeizufĂŒhrenden Erfolg, insbesondere Strategie, Beratung, Textentwicklung, Informationsarchitektur, Designkonzeption und UI/UX-Konzeption, gelten als Dienstleistungen nach §§ 611 ff. BGB.
b) Entwicklung/Implementierung (Werkvertrag â nur wenn vereinbart): Technische Entwicklungs- und Implementierungsleistungen mit definiertem Arbeitsergebnis (z. B. Umsetzung einer Website, spezifische Funktionsmodule, Ăbergabe/Go-Live) gelten nur insoweit als Werkleistungen, wie dies im Angebot ausdrĂŒcklich so bezeichnet ist; es gilt § 3.
c) Design als Werk â Option: Soweit im Angebot ausdrĂŒcklich vereinbart, kann ein abnahmefĂ€higes Design-Ergebnis (z. B. finaler Figma-Prototyp fĂŒr definierte Seiten) als Werkleistung ausgestaltet werden; es gilt dann ergĂ€nzend § 3.
d) Kampagnenbetreuung (Dienstvertrag): Die laufende Betreuung von Werbekampagnen ist eine Dienstleistung; es gilt ergÀnzend § 2a.
3. Mitwirkungspflichten: Der Kunde erbringt alle erforderlichen Mitwirkungen vollstĂ€ndig und fristgerecht, insbesondere: Bereitstellung von Informationen/Inhalten, ZugĂ€ngen (Hosting, CMS, Domain/DNS, Tag-Manager, Analyse-Tools, Werbekonten/Business Manager), Budgetfreigaben, rechtstauglichen Rechtstexten (Impressum/Datenschutz), Consent-Management, benanntem entscheidungsbefugten Ansprechpartner, Freigaben/Feedback innerhalb angemessener Fristen sowie Lead-QualitĂ€tsfeedback fĂŒr Optimierungen.
4. Folgen fehlender Mitwirkung: Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder verzögert diese, verlĂ€ngern sich Fristen angemessen. Der VergĂŒtungsanspruch bleibt unberĂŒhrt. SBM Consulting ist berechtigt, Zwischenergebnisse vorzulegen und gemÀà § 5 vereinbarte (Teil-)VergĂŒtungen fĂ€llig zu stellen, wenn die Verzögerung aus der SphĂ€re des Kunden stammt.
5. ErfĂŒllungsgehilfen: SBM Consulting kann sich zur Leistungserbringung ErfĂŒllungsgehilfen/Dritter bedienen.
6. Leistungsbestimmung: Soweit keine zwingenden Spezifikationen vereinbart sind, steht SBM Consulting ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB hinsichtlich Art und Weise der LeistungsausfĂŒhrung zu.
7. Datenschutzrollen/AVV: Vor Leistungsbeginn klĂ€ren die Parteien ihre datenschutzrechtlichen Rollen. Soweit SBM Consulting personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schlieĂen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde ist Verantwortlicher, stellt rechtmĂ€Ăige Grundlagen und ein wirksames Consent-Management sicher und hĂ€lt rechtssichere Rechtstexte vor. SBM Consulting erbringt keine Rechtsberatung. Sicherheits-Hardening, Patch-Management und Monitoring sind nur geschuldet, wenn vertraglich vereinbart; im Ăbrigen § 2c und § 5b.
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§ 2a Besondere Regelungen fĂŒr Werbekampagnen
1. Leistungsinhalt: Planung, Implementierung und Optimierung von Werbekampagnen auf Plattformen wie Meta (Facebook/Instagram), Google/YouTube und ggf. weiteren nach Vereinbarung; umfasst u. a. Strategie, technisches Setup (inkl. Pixel und Conversion API), Erstellung/Anpassung von Anzeigenvarianten, kontinuierliche Tests/Optimierungen, Reporting und Handlungsempfehlungen. Retargeting, zusÀtzliche Landingpages oder Automationen erfolgen nur, wenn vereinbart bzw. sinnvoll.
2. Setup-Phase: Einmalige Setup-Phase ohne feste Dauer; sie endet mit Freigabe zum Kampagnenstart. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Setup-Phase im monatlichen Honorar enthalten.
3. Dienstvertrag/kein Erfolg: SBM Consulting schuldet die fachgerechte DurchfĂŒhrung nach aktuellen Branchenstandards; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. konkrete Leadmengen, UmsĂ€tze, Abschlussquoten) wird nicht garantiert.
4. Werbebudget: Das Mediabudget trĂ€gt der Kunde und zahlt es direkt an die Plattformen. SBM Consulting richtet Budgets/Limits ausschlieĂlich nach Weisung des Kunden ein; der Kunde stellt funktionsfĂ€hige Zahlungsmittel und ausreichende Limits sicher.
5. Plattform-/Marktrisiken: SBM Consulting haftet nicht fĂŒr Ablehnungen, Kontosperren, Policy-/AlgorithmusĂ€nderungen, Messabweichungen, AusfĂ€lle oder Verzögerungen von Drittplattformen. SBM Consulting informiert den Kunden ĂŒber wesentliche BeeintrĂ€chtigungen und schlĂ€gt MaĂnahmen vor.
6. Creatives: Soweit nicht anders vereinbart, liefert der Kunde Rohmaterial; SBM Consulting ĂŒbernimmt Schnitt, Branding, Untertitel und CTA-Einblendungen. Aufwendige Vor-Ort-Produktionen/Fotoshootings sind nicht enthalten und können gesondert beauftragt werden.
7. Tracking/Consent/Messung: Der Kunde verantwortet Consent-Management, Domain-Verifizierungen und Rechtsgrundlagen. Messabweichungen zwischen Plattformen/Tools sind systemimmanent und stellen keinen Mangel dar.
8. Reporting/Dokumentation: SBM Consulting stellt regelmĂ€Ăige Auswertungen bereit und dokumentiert wesentliche Ănderungen.
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§ 2b Besondere Regelungen fĂŒr Entwicklungsleistungen und Software
1. QualitĂ€tsmaĂstab: SBM Consulting erbringt Entwicklungsleistungen nach anerkannten technischen Standards (âStand der Technikâ) und den im Angebot definierten Spezifikationen. Eine völlig fehlerfreie Software kann nicht garantiert werden.
2. Leistungsumfang: Sofern nicht ausdrĂŒcklich vereinbart, umfasst der Leistungsumfang keine Sicherheits- oder Compliance-Audits, Penetrationstests, Code-Reviews durch Dritte, HochverfĂŒgbarkeits-Architekturen, NotfallhandbĂŒcher oder 24/7-Monitoring.
3. AbhĂ€ngigkeiten/Drittsysteme: FunktionalitĂ€ten, die von Drittsoftware, APIs, Bibliotheken, Plugins, App-Stores, Cloud-Diensten oder Open-Source-Komponenten abhĂ€ngen, stehen unter deren VerfĂŒgbarkeit, Lizenzbedingungen und Ănderungen. Anpassungen aufgrund von Versionswechseln oder Deprecations sind gesondert zu beauftragen.
4. Umgebungen und Freigaben: Sofern vorgesehen, stellt SBM Consulting eine Staging/Preview-Umgebung bereit. Go-Live oder Deployments erfolgen nach Freigabe des Kunden. Freigaben können in Textform erfolgen.
5. Test- und Mitwirkungspflichten: Der Kunde testet bereitgestellte StĂ€nde unverzĂŒglich auf Funktion, KompatibilitĂ€t in seiner Zielumgebung und SicherheitsbedĂŒrfnisse seines Use-Cases. Er meldet MĂ€ngel gebĂŒndelt in Textform.
6. Betrieb und Sicherheit: Hardening, Patch- und Update-Management, Rechte- und Rollenkonzepte, Monitoring, Backup-Strategie und Wiederherstellung sind Aufgaben des Kunden, soweit nicht in einem gesonderten Wartungs- bzw. Supportvertrag ausdrĂŒcklich ĂŒbernommen.
7. Open-Source: Eingesetzte Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzen. Der Kunde akzeptiert deren Bedingungen im Rahmen der Nutzung.
8. Dokumentation/Ăbergabe: Art und Umfang der technischen Dokumentation ergeben sich aus dem Angebot. Eine Herausgabe offener Projektdateien oder Build-Pipelines ist nur geschuldet, wenn vertraglich vereinbart.
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§ 3 AbnahmebedĂŒrftige Leistungen (nur Werkanteile)
1. Anwendungsbereich: Abnahme findet ausschlieĂlich fĂŒr die im Angebot ausdrĂŒcklich als Werkleistungen bezeichneten Entwicklungs-/Implementierungsleistungen sowie ggf. âDesign als Werkâ nach § 2 Abs. 2 lit. c) statt. Konzipierungsleistungen sind Dienstleistungen und nicht abnahmepflichtig.
2. Abnahmeverfahren: Die Abnahme ist unverzĂŒglich nach Mitteilung der Fertigstellung bzw. Vorlage eines abnahmefĂ€higen Werk-Zwischenschritts zu erklĂ€ren. SBM Consulting kann mit Frist von einer Woche zur (Teil-)Abnahme auffordern.
3. Fiktive Abnahme: Erfolgt innerhalb der Frist keine schriftliche MĂ€ngelrĂŒge mit konkreter Benennung, gilt die (Teil-)Leistung als abgenommen. Unerhebliche MĂ€ngel hindern die Abnahme nicht.
4. Nachbesserung: Bei erheblichen MĂ€ngeln ist SBM Consulting zur zweimaligen Nachbesserung binnen angemessener Frist berechtigt.
5. SachverstÀndigenregel: Ist streitig, ob ein erheblicher oder unerheblicher Mangel vorliegt, wird vor einem Rechtsstreit auf Antrag einer Partei ein von einer IHK öffentlich bestellter SachverstÀndiger angehört. Der Kunde leistet Vorkasse; bestÀtigt der SachverstÀndige einen erheblichen Mangel, erstattet SBM Consulting die verauslagten Kosten.
6. Mitwirkungs-/Abnahmeverzug: Verweigert der Kunde die Abnahme ohne Grund oder verzögert er Mitwirkungen/Freigaben, kann SBM Consulting Zwischenergebnisse als abnahmefÀhig vorlegen. Die FÀlligkeiten richten sich nach § 5; die Abrechnung bleibt möglich, auch wenn der Kunde verzögert.
7. Funktion der Abnahme: Die Abnahme dient der Leistungsfeststellung der Werkanteile. Dienstleistungen sind abnahmefrei; deren VergĂŒtung richtet sich nach § 5.
8. VerantwortungsĂŒbergang: Mit Abnahme liegt die Verantwortung fĂŒr Betrieb, Wartung, Sicherheitskonfiguration, Updates, Backups und Zugriffsverwaltung beim Kunden, soweit nicht abweichend ein Wartungs-/Supportvertrag geschlossen wurde.
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§ 4 Vertragsschluss
1. Zustandekommen: Der Vertrag kommt durch schriftliche oder E-Mail-BestĂ€tigung des Angebots durch den Kunden zustande; ein elektronisch signiertes Dokument genĂŒgt.
2. Rangfolge: MaĂgeblich ist die individuelle Leistungsbeschreibung im Angebot (inkl. Anlagen/Leistungsbildern). Soweit dort nichts geregelt ist, gelten diese AGB.
3. Ănderungen: ErgĂ€nzungen oder Ănderungen des Leistungsumfangs bedĂŒrfen der Textform. Zeit- und VergĂŒtungsfolgen werden im Ănderungsangebot festgehalten.
4. Dritte: SBM Consulting darf sich zur Leistungserbringung ErfĂŒllungsgehilfen bedienen.
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§ 5a Preise, Zahlungsbedingungen, FÀlligkeit
1. Preise: Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Werbebudget/Ad Spend: Das Mediabudget ist nicht Bestandteil der VergĂŒtung und wird vom Kunden direkt an die Plattformen entrichtet. Vorfinanzierung durch SBM Consulting erfolgt nur aufgrund ausdrĂŒcklicher schriftlicher Vereinbarung und Vorkasse; ggf. fĂ€llt eine Handling-Fee an.
3. Projektleistungen â Phasen und FĂ€lligkeit: Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, gelten folgende Standard-Phasen und FĂ€lligkeiten:
a) Konzipierungsphase (Dienstvertrag): 40 % bei Projektstart/Kick-off; 30 % bei Beginn der Designphase.
b) Entwicklungs-/Implementierungsphase (Werkvertrag â nur wenn vereinbart): 30 % bei Beginn der Entwicklungsphase/Ăbergang in die technische Umsetzung.
Beginn einer Phase ist der frĂŒheste der folgenden Zeitpunkte:
i) das im Projektplan/Angebot benannte Datum,
ii) der Tag der schriftlichen Freigabe des Kunden fĂŒr den Phasenstart,
iii) der Tag nach Ablauf von 5 Werktagen nach schriftlicher Mitwirkungsanforderung durch SBM Consulting, wenn die Verzögerung aus der SphĂ€re des Kunden herrĂŒhrt (Start-by-Date-Klausel).
Hinweis: Die FĂ€lligkeit knĂŒpft an den Phasenbeginn, nicht an die Vorlage oder Abnahme von Ergebnissen.
4. Kampagnen-Retainer: Das monatliche Honorar ist im Voraus zum 1. Kalendertag fÀllig; anteilige Abrechnung bei Start/Ende innerhalb eines Monats erfolgt, sofern vereinbart.
5. Zahlungsziel/SEPA: Zahlungsziel 7 Kalendertage ab Rechnungsdatum; bei SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde ein schriftliches Mandat; RĂŒcklastschriftkosten trĂ€gt der Kunde.
6. Aufrechnung/ZurĂŒckbehaltung: Aufrechnung und ZurĂŒckbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskrĂ€ftig festgestellten Forderungen zulĂ€ssig.
7. PreisĂ€nderungen Retainer: Anpassungen nach Mindestlaufzeit mit AnkĂŒndigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende; der Kunde kann bis zum Wirksamwerden zum Monatsende kĂŒndigen.
8. Verzugsfolgen: Es gelten die Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB sowie die 40-âŹ-Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
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§ 5b Wartung, Support, Sicherheit und Backups
1. Separater Vertrag: Wartung, Update-/Patch-Management, Monitoring, Incident-Response, Backups/Wiederherstellung, Performance-Tuning sowie Sicherheits-Hardening sind nur geschuldet, wenn sie ausdrĂŒcklich als laufende Leistungen vereinbart sind.
2. RTO/RPO: Wiederherstellungszeiten (RTO) und Wiederherstellungspunkte (RPO) gelten nur, wenn vertraglich festgelegt. Ohne ausdrĂŒckliche Regelung bestehen hierfĂŒr keine Garantien.
3. Supportzeiten/SLAs: Reaktions- und Lösungszeiten gelten nur nach schriftlicher Vereinbarung. Anfragen auĂerhalb der Servicezeiten können verlĂ€ngerte Reaktionszeiten haben.
4. Backups: Sofern kein Backup-Service vereinbart ist, verantwortet der Kunde Strategie, DurchfĂŒhrung, Tests und sichere Aufbewahrung seiner Backups selbst.
5. Sicherheitsereignisse: SBM Consulting informiert den Kunden bei bekannt gewordenen sicherheitsrelevanten Ereignissen im eigenen Verantwortungsbereich in angemessener Frist und schlĂ€gt MaĂnahmen vor.
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§ 6 Laufzeit, KĂŒndigung, Termine
1. Kampagnenbetreuung: Mindestlaufzeit â sofern nicht anders vereinbart â 3 Monate ab Kampagnenstart. AnschlieĂend monatliche VerlĂ€ngerung, wenn nicht mit Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende in Textform gekĂŒndigt wird. Das Recht zur auĂerordentlichen KĂŒndigung aus wichtigem Grund bleibt unberĂŒhrt.
2. Web-/Projektleistungen:
a) TerminqualitÀt: Abnahme- und Fertigstellungstermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Mitwirkungen/Freigaben/Zuarbeiten des Kunden.
b) UnabhĂ€ngigkeit der Rechnungsstellung: Die Regelung nach lit. a) lĂ€sst die FĂ€lligkeit der Meilensteine/Phasen nach § 5 unberĂŒhrt. Insbesondere kann SBM Consulting bei Phasenbeginn abrechnen, auch wenn der Kunde Mitwirkungen/Freigaben verzögert.
c) 16-Wochen-Regel: Ist kein fixer Abnahme-/Fertigstellungstermin und keine Mindestlaufzeit vereinbart, ist SBM Consulting berechtigt, dem Kunden binnen 16 Wochen ab vertraglich vereinbartem Kick-off-Termin die Produktion zur Abnahme vorzulegen. Eine KĂŒndigung vor Ablauf dieses Zeitraums ist ausgeschlossen; gesetzliche auĂerordentliche KĂŒndigungsrechte bleiben unberĂŒhrt.
d) Ausschluss bestimmter KĂŒndigungsrechte: Soweit gesetzlich zulĂ€ssig, werden freie KĂŒndigungsrechte des Kunden nach §§ 621, 627 BGB fĂŒr die vereinbarte Laufzeit ausgeschlossen. UnberĂŒhrt bleibt das Recht zur auĂerordentlichen KĂŒndigung aus wichtigem Grund.
3. Projektpausen: Von Kunden veranlasste Pausen/StillstĂ€nde > 14 Kalendertage berechtigen SBM Consulting, Ressourcen neu zu disponieren und Termine angemessen zu verschieben. FĂŒr Re-Onboarding nach Pausen kann eine angemessene WiedereinrichtungsgebĂŒhr vereinbart werden.
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§ 7 Verzug, ZurĂŒckbehaltung, Leistungsaussetzung
1. Leistungsbeginn: Fristen beginnen erst, wenn fÀllige Zahlungen eingegangen sind und alle erforderlichen ZugÀnge/Materialien/Freigaben vollstÀndig vorliegen.
2. Zahlungsverzug: Ist der Kunde im Verzug, ist SBM Consulting berechtigt, Leistungen auszusetzen und ZugĂ€nge/Deployments bis zum Ausgleich zurĂŒckzuhalten; Laufzeiten/KĂŒndigungsfristen bleiben unberĂŒhrt.
3. Raten-/Retainerverzug: Ist der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung oder beim Retainer mit mindestens zwei fĂ€lligen Zahlungen in Verzug, ist SBM Consulting berechtigt, auĂerordentlich zu kĂŒndigen und Schadensersatz in Höhe der bis zum nĂ€chsten ordentlichen Beendigungstermin fĂ€lligen VergĂŒtung zu verlangen.
4. Ads-Spezifik: Bei Zahlungsverzug oder fehlender Budgethinterlegung ist SBM Consulting berechtigt, Kampagnen zu pausieren. FĂŒr daraus resultierende Reichweiten-/Performanceverluste oder Re-Lernphasen wird nicht gehaftet.
5. ZurĂŒckbehaltung/Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollstĂ€ndigen Zahlung ist SBM Consulting berechtigt, Arbeitsergebnisse, Zugangsdaten und Deployments zurĂŒckzuhalten. Rechte gehen erst nach vollstĂ€ndiger Zahlung gemÀà § 10 ĂŒber.
6. Mitwirkungsverzug: Kommt der Kunde seinen Mitwirkungen nicht nach, kann SBM Consulting nach angemessener Fristsetzung Zwischenergebnisse als abnahmefÀhig vorlegen; FÀlligkeiten richten sich nach § 5 Abs. 3. Verzögerungsbedingte MehraufwÀnde trÀgt der Kunde.
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§ 8 Leistungshindernisse und höhere Gewalt
1. Höhere Gewalt: Ereignisse auĂerhalb der zumutbaren Kontrolle (z. B. Naturereignisse, Krieg, Terror, Streik, Pandemien, staatliche Anordnungen, groĂflĂ€chige AusfĂ€lle von Rechenzentren/Strom/Netzen, erhebliche Störungen bei Plattformen oder Hostern) gelten als höhere Gewalt.
2. Folgen: Leistungsfristen verlĂ€ngern sich um die Dauer der Störung zuzĂŒglich angemessener Anlaufzeit. Beide Parteien wirken zumutbar an Schadensminderung und Wiederanlauf mit.
3. Anzeige: Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzĂŒglich ĂŒber Beginn, voraussichtliche Dauer und Ende der Störung.
4. Ressourcen: Bei lÀngeren Unterbrechungen ist SBM Consulting berechtigt, Ressourcen umzudisponieren; Termine verschieben sich angemessen.
5. Plattformstörungen: EinschrĂ€nkungen, AusfĂ€lle oder Policy-Ănderungen von Drittplattformen (z. B. Meta, Google) sind keine von SBM Consulting zu vertretenden MĂ€ngel.
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§ 9 Verhalten, Inhalte und RĂŒcksichtnahme
1. Kooperation: Die Parteien arbeiten konstruktiv zusammen; Anfragen, Freigaben und Feedback erfolgen innerhalb angemessener Fristen.
2. RechtmĂ€Ăigkeit: Der Kunde stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte, Daten, Produkte und Angebote rechtmĂ€Ăig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
3. UnzulĂ€ssige ĂuĂerungen: Rechtswidrige, verleumderische oder unsachliche öffentliche ĂuĂerungen ĂŒber SBM Consulting oder Leistungen werden rechtlich verfolgt; SBM Consulting kann die Entfernung entsprechender Inhalte verlangen.
4. Entfernungsrecht: SBM Consulting ist berechtigt, rechtswidrige Inhalte vorĂŒbergehend zu entfernen oder Kampagnen zu pausieren, sofern andernfalls Rechtsverletzungen drohen; der Kunde wird unverzĂŒglich informiert.
5. Freistellung: Der Kunde stellt SBM Consulting von AnsprĂŒchen Dritter frei, die aus vom Kunden zu verantwortenden Rechtsverletzungen resultieren, einschlieĂlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.
6. Abwerbeverbot: Der Kunde verpflichtet sich, wĂ€hrend der Vertragslaufzeit und fĂŒr 12 Monate danach keine Mitarbeiter oder wesentlichen Subunternehmer von SBM Consulting unmittelbar oder mittelbar abzuwerben oder ohne Zustimmung von SBM Consulting zu beschĂ€ftigen.
7. Vertragsstrafe: FĂŒr jeden schuldhaften VerstoĂ wird eine angemessene Vertragsstrafe fĂ€llig, deren Höhe SBM Consulting nach billigem Ermessen festsetzt; die Angemessenheit ist im Streitfall vom zustĂ€ndigen Gericht zu ĂŒberprĂŒfen.
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§ 10 Rechte an Arbeitsergebnissen und Nutzungsrechte
1. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollstĂ€ndigen Zahlung aller fĂ€lligen VergĂŒtungen verbleiben sĂ€mtliche Rechte an Arbeitsergebnissen bei SBM Consulting.
2. Nutzungsrecht nach Zahlung: Nach vollstÀndiger Zahlung erhÀlt der Kunde an den von SBM Consulting erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Designs, Texte, Grafiken, Renderings, Video-Edits, Anzeigenvarianten) ein einfaches, zeitlich und rÀumlich unbeschrÀnktes Nutzungsrecht zur eigenen Vermarktung.
3. Nicht umfasst: Exklusivrechte/Buyouts, die Ăbertragung an Dritte auĂerhalb verbundener Unternehmen sowie die Herausgabe offener Projekt-/Editierdateien sind nicht umfasst und bedĂŒrfen einer gesonderten Vereinbarung mit gesonderter VergĂŒtung.
4. Drittlizenzen: FĂŒr zugekaufte Inhalte wie Stockmaterial, Musik, Schriftarten oder Software gelten die Lizenzbedingungen der Drittanbieter; Rechte werden nur im dort geregelten Umfang ĂŒbertragen.
5. Open-Source: Soweit Open-Source-Komponenten eingesetzt werden, gelten deren Lizenzen; der Kunde akzeptiert deren Bedingungen im Rahmen der Nutzung.
6. Referenzen: SBM Consulting darf Namen, Logos und Arbeitsergebnisse zu Referenz- und PrÀsentationszwecken nutzen; der Kunde kann dem in Textform widersprechen.
7. Freistellung Kundendaten: Stellt der Kunde Daten, Marken, Bilder, Texte oder sonstige Inhalte bereit, sichert er zu, hierzu berechtigt zu sein, und stellt SBM Consulting von AnsprĂŒchen Dritter insoweit frei.
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§ 11 Haftung
1. Grundsatz: SBM Consulting haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober FahrlĂ€ssigkeit. Bei einfacher FahrlĂ€ssigkeit haftet SBM Consulting nur (a) fĂŒr SchĂ€den aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und (b) fĂŒr SchĂ€den aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. Haftungshöchstgrenze: Bei leicht fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzungen ist die Haftung der Höhe nach begrenzt (a) bei laufender Kampagnenbetreuung auf die im letzten Vertragsmonat geschuldete NettovergĂŒtung, maximal jedoch die Summe der letzten drei Vertragsmonate, und (b) bei Web-/Projektleistungen auf den jeweiligen Netto-Projektpreis. UnberĂŒhrt bleiben AnsprĂŒche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie § 11 Abs. 1 lit. a).
3. Daten-/Programmverluste: Innerhalb der Grenzen von Abs. 1 haftet SBM Consulting nicht fĂŒr Daten- und Programmverluste; die Haftung ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschrĂ€nkt, der bei ordnungsgemĂ€Ăer Datensicherung entstanden wĂ€re.
4. Ads-Risiken: Keine Haftung fĂŒr (a) Ablehnungen, Kontosperren und Policy-/AlgorithmusĂ€nderungen von Plattformen, (b) Messabweichungen, Verarbeitungs- oder Reportingverzögerungen, (c) Overspend infolge von Plattformfehlern oder verzögerten BudgetĂ€nderungen, (d) Klickbetrug/Bot-Traffic auĂerhalb zumutbarer Kontrollmöglichkeiten, (e) Consent-/RechtsmĂ€ngel auf Systemen des Kunden.
5. Mitverschulden: UnterlĂ€sst der Kunde Mitwirkungen, Freigaben oder die Bereitstellung notwendiger ZugĂ€nge, fĂŒhrt dies nicht zu einer Haftung von SBM Consulting; vereinbarte Fristen verlĂ€ngern sich angemessen.
6. Kein Erfolgsversprechen: FĂŒr wirtschaftliche Kennzahlen wie UmsĂ€tze, DeckungsbeitrĂ€ge, Leadmengen oder Abschlussquoten wird kein Erfolg garantiert; geschuldet ist fachgerechte Leistungserbringung.
7. Software, SicherheitslĂŒcken und Datenverlust: Eine Haftung fĂŒr SicherheitslĂŒcken, Softwarefehler oder Datenverlust besteht nicht, sofern SBM Consulting nach anerkannten technischen Standards gearbeitet hat, keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt und der Kunde seinen Betriebs-, Update-, Backup- und Sicherheitsverpflichtungen nachgekommen ist.
8. Drittkomponenten und Plattformen: SBM Consulting haftet nicht fĂŒr AusfĂ€lle, Fehlfunktionen, LizenzĂ€nderungen, Versionswechsel oder Policy-Ănderungen von Drittkomponenten, Bibliotheken, Plugins, APIs, App-Stores, Cloud- oder Hosting-Anbietern sowie hieraus resultierende InkompatibilitĂ€ten, soweit SBM Consulting diese nicht zu vertreten hat.
9. Umfang der Haftung: UnberĂŒhrt bleiben die Regelungen in § 11 Abs. 1â3. Insbesondere gelten die Haftungsgrenzen und der Ausschluss eines Erfolgsversprechens. Gesetzliche AnsprĂŒche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberĂŒhrt.
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§ 12 Datenschutz, Tracking und Consent
1. Rechtsgrundlagen/Zweck: SBM Consulting verarbeitet personenbezogene Daten ausschlieĂlich zur VertragserfĂŒllung und gemÀà anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere DSGVO.
2. Rollen/AVV: Die Parteien klĂ€ren vor Beginn ihre datenschutzrechtlichen Rollen. Soweit SBM Consulting personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schlieĂen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
3. Verantwortung Kunde: Der Kunde stellt rechtmĂ€Ăige Grundlagen fĂŒr Tracking- und MarketingmaĂnahmen sicher, betreibt ein wirksames Consent-Management, hĂ€lt rechtssichere Rechtstexte vor und sorgt fĂŒr die korrekte Einbindung von Cookies, Tags und Server-Events auf seinen Systemen.
4. Tracking/Measurement: SBM Consulting implementiert nach Best Practice technische Schnittstellen wie Pixel, Conversion API oder Tag-Manager. Messabweichungen zwischen Systemen sind systemimmanent und stellen keinen Mangel dar.
5. Betroffenenrechte: Der Kunde beantwortet Betroffenenanfragen, fĂŒr die er Verantwortlicher ist. SBM Consulting unterstĂŒtzt im Rahmen eines AVV nach dessen Regelungen.
6. Datensicherheit: SBM Consulting trifft geeignete technische und organisatorische MaĂnahmen; eingesetzte Dritte werden entsprechend verpflichtet.
7. DatenschutzerklÀrung: NÀheres ergibt sich aus der jeweils aktuellen DatenschutzerklÀrung von SBM Consulting.
8. TTDSG/Cookies: Der Kunde stellt sicher, dass die Vorgaben des TTDSG (insbesondere § 25 TTDSG) eingehalten werden und notwendige Einwilligungen fĂŒr das Setzen/Auslesen von Informationen auf EndgerĂ€ten wirksam eingeholt werden.
9. DrittlandĂŒbermittlungen: Soweit personenbezogene Daten in DrittlĂ€nder ĂŒbermittelt werden, stellt der Kunde als Verantwortlicher geeignete Garantien im Sinne der Art. 44 ff. DSGVO sicher (z. B. EU-Standardvertragsklauseln) und informiert Betroffene entsprechend.
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§ 13 Vertraulichkeit
1. GeschĂ€ftsgeheimnisse: Beide Parteien behandeln alle nicht offenkundigen Informationen, Unterlagen und Daten der jeweils anderen Partei vertraulich und schĂŒtzen diese angemessen vor unbefugter Kenntnisnahme.
2. Zweckbindung: Vertrauliche Informationen dĂŒrfen ausschlieĂlich zur ErfĂŒllung des Vertragszwecks genutzt werden.
3. Weitergabe: Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulĂ€ssig, soweit dies zur VertragserfĂŒllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht; beauftragte Dritte sind zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
4. Ausnahmen: Informationen gelten nicht als vertraulich, wenn sie ohne VerstoĂ gegen diese AGB allgemein bekannt werden, bereits rechtmĂ€Ăig bekannt waren oder unabhĂ€ngig entwickelt wurden.
5. Dauer: Die Vertraulichkeitspflicht gilt ĂŒber das Ende des VertragsverhĂ€ltnisses hinaus fort.
6. RĂŒckgabe/Löschung: Auf Verlangen sind vertrauliche Unterlagen herauszugeben oder sicher zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
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§ 14 Schlussbestimmungen
1. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand/ErfĂŒllungsort: ErfĂŒllungsort und ausschlieĂlicher Gerichtsstand ist der Sitz von SBM Consulting, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. SBM Consulting kann den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
3. Formanforderungen: Soweit in diesen AGB Schriftform verlangt wird, genĂŒgt Textform, sofern nicht gesetzlich Schriftform vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen und Angebotsregelungen gehen diesen AGB vor; maĂgeblich ist die schriftliche oder elektronische BestĂ€tigung von SBM Consulting.
4. Salvatorisch: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchfĂŒhrbar sein, bleibt die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen unberĂŒhrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nĂ€chsten kommt.
5. Rangfolge Unterlagen: Es gilt folgende Reihenfolge, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist: (a) individuelles Angebot inkl. Anlagen/Leistungsbilder, (b) Auftragsverarbeitungsvertrag, soweit einschlÀgig, (c) diese AGB, (d) sonstige Unterlagen.
6. Abtretungsverbot: Der Kunde ist nicht berechtigt, AnsprĂŒche aus der Vertragsbeziehung ohne vorherige Zustimmung von SBM Consulting an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberĂŒhrt.